Sicher unterwegs
Bei nationalen und internationalen Spezial- und Schwertransporten muss einiges beachtet werden – unter anderem Begleitfahrzeuge, die den öffentlichen Verkehr warnen. Mit unserem Begleitservice sind Sie sicher unterwegs.
Laut „§29 Abs. 3 StVO“ bzw. „§46 Abs. 1. Nr. 5“ ist bei nationalen und internationalen Spezial- und Schwertransporten eine Erlaubnis oder eine Ausnahmegenehmigung nötig. Klingt kompliziert? Unser Rundum-Sorglos-Service hilft bei der Organisation und Abwicklung aller behördlichen Auflagen und sichert Ihren Transport durch unsere Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlagen BF2, BF3 und BF4 ab.